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§ 7h AfA im Sanierungsgebiet — so rechnet sich's (mit Rechenbeispiel)

Erhöhte Absetzung von 9 % in den ersten 8 Jahren und 7 % in den folgenden 4 — die §-7h-AfA ist das stärkste Steuer-Instrument im deutschen Immobilien-Investment. Wer profitiert, wer nicht?

AfASanierungsgebiet§ 7h EStGSteuer

Wenn eine Immobilie in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegt und du dort begünstigte Modernisierungsmaßnahmen durchführst, greift ein Turbo im Steuerrecht: die §-7h-AfA. Statt 2 % linear über 50 Jahre schreibst du die Sanierungskosten in 12 Jahren ab — und zwar mit 9 % in den ersten 8 Jahren und 7 % in den folgenden 4 Jahren.

Die Sätze im Detail

JahrAfA-SatzBei 100.000 € Sanierung
1–89 % p.a.9.000 € / Jahr
9–127 % p.a.7.000 € / Jahr
Summe100 %100.000 €

Nach 12 Jahren sind 100 % der Sanierungskosten steuerlich abgeschrieben. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 % macht das über die Laufzeit 42.000 € Steuerersparnis auf eine 100.000-€-Sanierung — zusätzlich zur normalen Gebäude-AfA.

Wer bekommt § 7h?

Drei Voraussetzungen müssen alle erfüllt sein:

  1. Sanierungsgebiet nach BauGB — förmlich festgelegt per Satzung der Gemeinde. Unsere Datenbank listet aktuell über 300 deutsche Sanierungsgebiete.
  2. Bescheinigung der Gemeinde — die Behörde bestätigt, dass die Maßnahmen dem Sanierungszweck dienen. Ohne Bescheinigung keine AfA.
  3. Modernisierungsvertrag — der Umfang der Maßnahmen muss mit der Gemeinde abgestimmt sein, oft vor Baubeginn.

Was zählt, was nicht?

Begünstigt:

  • Energetische Sanierung (Dämmung, Fenster, Heizung)
  • Grundrissänderungen zur Wohnwertverbesserung
  • Erhalt historischer Bausubstanz

Nicht begünstigt:

  • Erhaltungsaufwand (normale Reparaturen)
  • Neubau oder Erweiterung
  • Luxus-Ausstattung ohne Sanierungsbezug

Das Rechenbeispiel

Annahmen:

  • Kaufpreis Altbau in Leipzig-Plagwitz (Sanierungsgebiet): 200.000 €
  • Gebäudeanteil: 150.000 €
  • Sanierungskosten: 150.000 €
  • Grenzsteuersatz: 42 %

Normale AfA (§ 7 Abs. 4 EStG): 150.000 € × 2 % = 3.000 € / Jahr × 42 % = 1.260 € Steuerersparnis p.a.

§ 7h AfA zusätzlich (Jahre 1–8): 150.000 € × 9 % = 13.500 € / Jahr × 42 % = 5.670 € Steuerersparnis p.a.

Gesamt-Steuerersparnis Jahr 1–8: 6.930 € pro Jahr.

Über 12 Jahre: ca. 72.000 € Steuerersparnis allein aus der § 7h — ohne Förderkredite, ohne Mietsteigerungen.

Wo ist der Haken?

  1. Bescheinigung dauert — oft 6–12 Monate Bearbeitungszeit.
  2. Baukostenprüfung — die Gemeinde prüft Rechnungen im Detail, nicht jede ausgewiesene Position wird anerkannt.
  3. Selbstnutzer bekommen weniger — § 10f EStG erlaubt nur 9 % über 10 Jahre (90 % Gesamtabschreibung statt 100 %).

Strategie

§-7h-Objekte sind rar und werden oft schon beim Kauf höher bepreist, weil die steuerlichen Vorteile eingepreist sind. Die Rechnung lohnt sich trotzdem — besonders in Kombination mit KfW-Förderkrediten (z. B. KfW 261), die für dieselben Maßnahmen zusätzlich gewährt werden.

Faustregel: Ab einem Grenzsteuersatz von 35 % und Sanierungskosten von 80 % des Gebäudewerts rechnet sich § 7h fast immer — vorausgesetzt, du bekommst die Bescheinigung.

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